Verfassungsgerichtshof Koblenz ermöglicht Einsicht in Wartungsunterlagen von Geschwindigkeitsmessgeräten

Mit einem aktuellen Beschluss hat der Verfassungsgerichtshof Koblenz der Verfassungsbeschwerde unseres Mandanten stattgegeben. Konkret äußert sich das Gericht dazu, welche Unterlagen bei einer Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung vorzulegen sind. Dies seien u. a. die Unterlagen zu Wartungen oder Reparaturen an dem verwendeten Messgerät (teilweise als „Lebensakte“ bezeichnet). Denn hieraus könne man unter Umständen ersehen, ob das Messgerät am Tattag defekt oder seine Eichung erloschen war – selbst wenn der Messbeamte bestätigt, dass nach seiner Erinnerung solche Vorkommnisse nicht stattgefunden haben. Viele Behörden verweigern Betroffenen und ihren Rechtsanwälten bislang, Einsicht in solche Unterlagen zu nehmen und begründen dies damit, dass solche Unterlagen nicht aufbewahrt würden oder ohnehin von Rechtsanwälten nicht benötigt werden.

Eine ausreichende Einsicht in Messunterlagen und -informationen gewährleiste aber das Recht auf ein faires Verfahren, so der Verfassungsgerichtshof, und verweist auf eine grundlegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Zur Frage der Speicherung von Rohmessdaten äußerte sich der Verfassungsgerichtshof (abermals) nicht.

Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.12.2021 – VGH B 46/21

Foto: Werner Buchwald, Schwalbach

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