Neue TraffiStar S 330-Blitzer in Wadern (Kastelerstraße, Höhe Feuerwehr und Löstertal, Nonnweilerstraße): Verteidigung gegen Bußgeldbescheid möglich?

Kürzlich hat die Stadt Wadern (Saarland) zwei Geschwindigkeitsmessgeräte vom Typ Jenoptik TraffiStar S 330 angeschafft und in Betrieb genommen. In unserer Kanzlei haben sich daraufhin mehrere Personen gemeldet, gegen die bereits ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden ist, da sie die an beiden Messstellen geltenden 30 km/h nicht eingehalten haben sollen. Viele Betroffene - so auch unsere neuen Mandanten an dieser Stelle - fragen sich, ob es möglich ist, sich gegen die Bußgeldbescheide erfolgreich zur Wehr zu setzen, so dass wir hier eine erste Einschätzung bieten möchten.

Nach den uns bislang vorliegenden Anhörungsschreiben und Bußgeldbescheiden handelt es sich um die folgenden beiden Messstellen:

  • Wadern, L149, Kastelerstraße, Höhe Feuerwehr, FR Wadern
  • Wadern, Löstertal, Nonnweilerstraße, FR ortseinwärts

Eine allgemeingültige Verteidigungsstrategie gibt es nicht. Zunächst ist eine Kenntnis der jeweiligen Akte erforderlich, weshalb wir in allen uns vorliegenden Verfahren bei der Stadt Wadern Akteneinsicht beantragt haben.

Am interessantesten ist sicherlich die Frage, ob die Geräte in ausreichendem Maße Rohmessdaten speichern, wie es der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes verlangt. Bekanntlich hat dieser (zu dem Gerät TraffiStar S 350 desselben Herstellers) entschieden, dass Messgeräte die von ihnen erhobenen Rohmessdaten jeder Messung speichern müssen, damit im Nachhinein jede einzelne Messung auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden kann. Messgeräte vom Typ TraffiStar S 330 speichern allerdings nach unserer Kenntnis im Messbetrieb keine Rohmessdaten. Das bedeutet, dass auch hier die Messwertbildung im Nachhinein nicht mehr vollständig rekonstruiert werden kann, sondern nur noch grobe Schätzungen der Geschwindigkeit möglich sind. Sollten die saarländischen Gerichte und letztlich auch der Verfassungsgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung zu TraffiStar S 350 auf S 330-Geräte übertragen (wofür vieles spricht), wären die Messungen unverwertbar und sämtliche Bußgeldverfahren müssten eingestellt werden.

Ansonsten sind verschiedene weitere Verteidigungsansätze denkbar:

  • Wie alle in Deutschland verwendeten Geschwindigkeitsmessgeräte gibt es für TraffiStar S 330 ein Zulassungsdokument der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), aus welchem hervorgeht, wie das Gerät betrieben werden und die Messstelle eingerichtet werden muss. Sachverständige können einschätzen, ob alle Voraussetzungen gegeben sind. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, werden die Kosten für ein Gutachten von dieser meist übernommen.
  • Zudem werden wir anhand der nun angeforderten Unterlagen prüfen ob und ggf. in welcher Weise private Dienstleister an der Durchführung oder der Auswertung der Messungen der Stadt Wadern beteiligt sind. Nach der Rechtsprechung des Saarländischen Oberlandesgerichts ist eine Mitwirkung von Privatfirmen an hoheitlichen Aufgaben wie der Verkehrsüberwachung nur in engen Grenzen möglich. Werden diese nicht beachtet, kann dies ebenfalls zur Unverwertbarkeit der Messungen führen.
  • Sollten die Messungen als solche verwertbar und beweissicher sein, kann noch geprüft werden, ob Punkte bzw. Fahrverbote vermieden oder Geldbußen reduziert werden können. Häufig nimmt die Zentrale Bußgeldstelle des Saarlandes ab einer bestimmten Überschreitung eine vorsätzliche Tatbegehung an und verdoppelt das Regelbußgeld, obwohl die Geschwindigkeit lediglich aus Unachtsamkeit nicht eingehalten wurde. In Anbetracht dessen, dass nach dem derzeit geltenden Bußgeldkatalog schon ab einer Überschreitung von 21 km/h - an den Messstellen in Wadern also ab einer Geschwindigkeit von 51 km/h - ein einmonatiges Fahrverbot zu verhängen wäre, kann etwa argumentiert werden, dass und weshalb ein Fahrverbot aus beruflichen Gründen unverhältnismäßig wäre.

Spätestens ab Erhalt eines Bußgeldbescheids müssen Betroffene, die diesen nicht akzeptieren möchten, aktiv werden, da ein Einspruch nur binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids eingelegt werden kann. Meist empfiehlt sich der Gang zum Rechtsanwalt aber bereits bei Erhalt des Anhörungsschreibens, da zu diesem Zeitpunkt der Erlass eines Bußgeldbescheids ggf. noch verhindert werden kann.

Messstelle Nonnweilerstraße
Messstelle Kastelerstraße (L329)
Signalverläufe (Rohmessdaten) einer Induktionsschleifenmessung. Bei TraffiStar S 330 werden diese Daten nicht gespeichert.
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten?

Sie können sich gerne bei verkehrsrechtlichen Fragestellungen an uns wenden. Oft können das Bußgeld, die Punkteeintragung oder ein Fahrverbot vermieden oder verringert werden.

Entstehende Kosten werden von einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernommen.

Wir sind telefonisch (06834/3044) oder per E-Mail (mail@zimmer-gratz.de) für Sie erreichbar.

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