TraffiStar S 330: Blitzersäulen in der Kritik – Oberlandesgericht stellt Verfahren im Saarland ein

Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes im Sommer 2019 wurden in saarländischen Gemeinden zahlreiche festinstallierte Blitzersäulen (Jenoptik TraffiStar S 350) stillgelegt und später abgebaut. Grund hierfür war, dass diese nicht die erforderlichen Rohmessdaten speichern, so dass der Verfassungsgerichtshof die Messergebnisse als unverwertbar ansah. Als Ersatz für die Geräte wurde in vielen Gemeinden ein anderer Gerätetyp desselben Herstellers fest verbaut: Der TraffiStar S 330, welcher nicht auf Lasertechnik, sondern in der Straße verlegte (Piezo-)Sensoren setzt. Bereits vor zwei Jahren haben wir darauf hingewiesen, dass bei diesem Modell ähnliche Probleme bestehen, da auch hier die Rohmessdaten nicht gespeichert werden.

Oberlandesgericht entscheidet zu TraffiStar S 330-Messgeräten

Die Behörden und das für das Saarland zuständige Amtsgericht St. Ingbert haben Messungen mit dem Blitzertyp allerdings ohne Bedenken akzeptiert; mehrere unserer Mandanten wurden deshalb verurteilt. Zuletzt im Juni diesen Jahres eine Mandantin, nachdem sie in Wadern-Kostenbach von einer TraffiStar S 330-Säule gemessen wurde. Das Gericht führte jeweils aus, dass Rohmessdaten nicht erforderlich seien, da die Messungen auch ohne diese zumindest plausibilisiert werden könnten (was leider nicht näher erläutert wird). Gegen die Urteile legten wir Rechtsbeschwerde ein, über die das Saarländische Oberlandesgericht zu entscheiden hatte. Hauptargument in den Rechtsmittelverfahren war, dass die Messergebnis mangels gespeicherter Rohmessdaten nicht ausreichend überprüft werden konnten. Ein Nachweis von Messfehlern werde hierdurch erschwert, was gegen das Recht auf ein faires Verfahren und auf effektive Verteidigung verstoße.

Das Oberlandesgericht folgte unserer Auffassung: In oben genannten Verfahren führte es in einer Verfügung vom 08.11.2021 aus, die Verurteilung der Mandantin erscheine fraglich. Weiter heißt es: „(I)nsbesondere dürfte die vom Amtsgericht angenommene Plausibilisierungsmöglichkeit (…) den Anforderungen an eine Nachprüfung der Messung im Sinne des Urteils des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 05.07.2019 (Az.: Lv 7/17) nicht genügen.“ Das Gericht regte deshalb bei der Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken eine Einstellung des Verfahrens an. Diese stimmte dem Vorschlag des Gerichts zu. Die Einstellung des Verfahrens folgte dann mit Beschluss vom 09.11.2021, welcher zwar keine ausführliche Begründung enthält, aber wiederum „auf die fragliche Verwertbarkeit des Messergebnisses“ hinweist. Auf vergleichbare Weise hat das Oberlandesgericht zwischenzeitlich drei weitere Verfahren eingestellt.

Messergebnisse nicht ausreichend überprüfbar

Aus der täglichen Praxis ist uns bekannt, dass Messgeräte vom Typ TraffiStar S 330 keine Rohmessdaten speichern, was wir bereits seit Längerem kritisieren. Leider begründete auch das Amtsgericht St. Ingbert seine Annahme, dass man die Messungen auch ohne Rohmessdaten überprüfen kann, nicht näher. Die einzige Möglichkeit zur Schätzung der Geschwindigkeit, die das Fahrzeug auf einem Messfoto hatte, ist die sogenannte fotogrammetrische Auswertung: Anhand des Abstandes zwischen dem Sensor in der Fahrbahn und den Vorderrädern des Fahrzeugs sind bestimmte Rückschlüsse auf die Geschwindigkeit möglich. Ist das Fahrzeug von dem Sensor weiter entfernt, muss es schneller gewesen sein; Fahrzeuge, bei denen das Rad noch sehr dicht bei dem Sensor ist, waren entsprechend langsamer. Hier geht es vor allem um grobe,  größenordnungsmäßige Einschätzungen der Geschwindigkeit. Exakte Bestimmungen sind so nicht möglich, sondern nur mit Rohmessdaten.

Folgen der neuen Rechtsprechung

Nach den aktuellen Beschlüssen des Oberlandesgerichts ist davon auszugehen, dass Messergebnisse von TraffiStar S 330-Geräten im Saarland nicht mehr verwertbar sind. Eine ähnliche Situation hat sich kürzlich bei dem Messgerät Riegl FG-21 P ergeben: Dort führte ein ähnlicher Beschluss des Oberlandesgerichts dazu, dass die betroffenen Geräte von der Polizei nicht mehr eingesetzt werden. Auch die Städte und Gemeinden, die die TraffiStar-Säulen betreiben, müssen nun prüfen, ob diese stillgelegt werden oder die Möglichkeit der Datenspeicherung nachgerüstet werden kann.

Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 09.11.2021 – SsRs 47/2021 (69/21 OWi)

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