Derzeit erreichen uns sehr viele Anfragen von Mandanten, die auf der A 8 an der luxemburgischen Grenze zu schnell gefahren sein sollen. Die neue Messstelle befindet sich hinter einer Bau- bzw. Kontrollstelle: In dieser steht zunächst nur ein Fahrstreifen zur Verfügung und die Geschwindigkeit ist auf 60 km/h begrenzt. Die Geschwindigkeitsmessungen finden allerdings kurz hinter diesem Bereich in Höhe eines Parkplatzes statt, wo die vorherige Gefahrenstelle eigentlich vorüber ist.
In den bisher von der Zentralen Bußgeldbehörde (Landesverwaltungsamt Saarland) versandten Anhörungsschreiben wurden folgende Tatorte angegeben:
- Perl, A 8, i.H. Parkplatzeinfahrt/km 91,20, Rtg. Merzig
- Perl, A 8, i.H. Einfahrt Parkplatz „Moseltal“ Rtg. Merzig
- Perl, A 8, i.H. Parkplatz Moseltal, Rtg. Merzig
- Perl, A 8,i. H. Rastplatz Moseltal, Rtg. Merzig
Mittlerweile liegen uns in einem Fall die Akte sowie verschiedene Messdaten vor. Sehr ungewöhnlich erscheint hierbei, dass von 412 Fahrzeugen, die innerhalb von 45 Minuten an der Stelle entlanggefahren sind, 55,8 % zu schnell waren. Das ist ein ungewöhnlich hoher Wert. Üblich sind zehn bis 15 %. Sind aber deutlich mehr Fahrzeuge zu schnell, spricht dies z. B. für eine schlecht sichtbare oder missverständliche Beschilderung. Dies kann wiederum als Argument dienen, damit ein Verfahren eingestellt oder eine mildere Sanktion herbeigeführt wird.
Es ist davon auszugehen, dass an der Örtlichkeit in nächster Zeit noch häufiger Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden.
Da hier ab einer Geschwindigkeit von 81 km/h Punkte (für Pkw mit Anhänger, Lkw, Busse etc. sogar schon ab 76 km/h) und bei höheren Geschwindigkeiten auch Fahrverbote drohen, kann eine Überprüfung von Bußgeldern durch einen Rechtsanwalt Sinn machen. Vor allem bei den genannten Auffälligkeiten an der Messstelle und weil für den dort verwendeten Blitzer (PoliScan FM1) gerade in Klärung ist, ob die Messungen überhaupt verwertbar sind.

Gerne helfen wir Ihnen bei Ihrem verkehrsrechtlichen Problem weiter. Oft können das Bußgeld, die Punkteeintragung oder ein Fahrverbot vermieden oder verringert werden.
Entstehende Kosten werden in der Regel von einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernommen.
Wir sind telefonisch (06834/3044, auch WhatsApp) oder per E-Mail (mail@zimmer-gratz.de) für Sie erreichbar.