Geblitzt bei Wellingen auf der A 8 hinter Pellinger Tunnel am 21.02.2019? Bußgeldbescheide möglicherweise angreifbar

Meist gibt es auf der A 8 hinter dem Pellinger Tunnel keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr (siehe Foto). Am 21.02.2019 fand aber an der Autobahn (Rastplatz Weiler) eine groß angelegte Polizeikontrolle statt. Deshalb wurde hinter dem Tunnel, also knapp 4 km vor dem Parkplatz, die Geschwindigkeit auf 80 km/h reduziert und kurz dahinter eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt.

Nach Angaben der Saarbrücker Zeitung waren ungefähr 400 Fahrzeuge zu schnell, davon 83 mehr als 40 km/h, so dass Fahrverbote von mindestens einem Monat drohen. Das Landesverwaltungsamt des Saarlandes hat bereits Anhörungsschreiben mit folgendem Text versandt:

Anhörung des Betroffenen zur Ordnungswidrigkeitenanzeige

Sehr geehrter (…),

Ihnen wird vorgeworfen, am 21.02.2019 um … Uhr in , Wellingen, A 8, i.H. Schallschutzwand, Rtg. Merzig, als Führer des PKW mit dem amtl. Kennzeichen … folgende Ordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben:

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um … km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 80 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 142 km/h.

§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.3.9 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV

Bemerkungen/Tatfolgen:

Beweismittel: Einseitensensormessverfahren ES 3.0 Film-Nr. 930002 Bild-Nr. …

Erste Informationen von Betroffenen lassen erahnen, weshalb derart viele Autofahrer „in die Falle gegangen“ sind: Auf die zulässige Geschwindigkeit wurde nur einmal direkt hinter dem Tunnel auf einer Schilderbrücke elektronisch hingewiesen (sog. Wechselverkehrszeichen), was möglicherweise schlecht zu erkennen war. Weitere Schilder oder Hinweise auf die Kontrolle waren nicht aufgestellt. Da viele Autofahrer gewohnt sind, dort schneller zu fahren, lässt sich die hohe Zahl an gemessenen Verstößen erklären.

Zu der Umstellung der Autofahrer vom dunklen Tunnel zu Tageslicht kam zeitweise eine Blendung durch die Sonne hinzu. Dies kann den Schluss zulassen, dass die Geschwindigkeitsanzeige nicht oder nur schlecht zu erkennen war. Genau wird dies erst im Laufe der Verfahren nach eingehender Prüfung festgestellt werden können.

Abgesehen von der Wahrnehmbarkeit der Beschilderung sind auch Fehler des verwendeten Messgeräts nicht ausgeschlossen. In der letzten Zeit kam es zu mehreren Berichten, wonach das verwendete Messgerät ESO 3.0 bei Fahrzeugen mit LED-Scheinwerfern bzw. LED-Tagfahrlicht widersprüchliche Messwerte liefert. Ob es zu solchen oder anderen Problemen kam, kann nach Akteneinsicht durch eine technische Überprüfung der Messung festgestellt werden.

Wer sich gegen einen Bußgeldbescheid wehren möchte, muss die kurzen Fristen beachten: Nach Zustellung muss der Einspruch innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden. Nach jetzigem Stand stehen die Chancen, das verhängte Bußgeld oder ein Fahrverbot zu vermeiden oder zu verringern, jedenfalls nicht schlecht.

Sollten Leser, die in diesem Zeitraum im genannten Bereich der A 8 unterwegs gewesen sind unsere Angaben bestätigen oder auch korrigieren können, bitten wir um Rückmeldung. Dies kann auch anderen Betroffenen im Einspruchsverfahren helfen, nachzuweisen, falls mit der Beschilderung oder dem Messgerät etwas nicht in Ordnung war.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten?

Sie können sich gerne bei verkehrsrechtlichen Fragestellungen an uns wenden. Oft können das Bußgeld reduziert, die Punkteeintragung oder ein Fahrverbot vermieden werden.

Entstehende Kosten werden von einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernommen. Sollten Sie keine solche Versicherung haben, kann versucht werden, nachträglich eine Versicherung zu erlangen, auch wenn es bereits zu einem Verkehrsverstoß bzw. Bußgeldverfahren gekommen ist.

4 thoughts on “Geblitzt bei Wellingen auf der A 8 hinter Pellinger Tunnel am 21.02.2019? Bußgeldbescheide möglicherweise angreifbar”

  1. Sehr geehrte Frau Zimmer Gratz
    Sie kennen den Richter vom Amtsgericht St Ingbert nicht.
    Den Interessiert überhaupt nicht ob die Kontrolle rechtmäßig und korrekt eingerichtet war.
    Der will nur Kohle in die Staatskassen eintreiben.

    1. Liebe Frau Zimmer Gratz ich bin am besagten Tag mit 121 km/h geknipst worden ; 348€ u. 1 Monat
      Führerscheinentzug. Ich befahren diese Strecke 6x in der Woche und seid mehr als einem Jahr nach dem Tunnel ohne geschwindigkeitsbegrenzung. Seitdem ist das an der Stelle die ganz normale Geschwindigkeit, da die Strecke da ziemlich Gefälle hat. In meinem Umfeld befanden sich gut noch sechs o. sieben Fahrzeuge, gleich schnell u. schneller. Ich bezweifele stark das diese Fahrzeuge alle erfasst wurden. Nach der Meinung einiger meiner Arbeitskollege die sich ebenfalls zur gleichen Zeit zu schnell fanden ca12.30 Uhr wurde von ihnen jedoch niemand erfasst. Kontrollen sind wichtig und gut aber das da halte ich für außerhalb der Legalität für Willkür und Abzocke

      1. Ich versuche einmal, auf beide Kommentare gleichzeitig zu antworten:

        Es ist nicht ganz einfach, vor Gericht eine geringere Sanktion zu erreichen. Aber auch bei den Richtern des Amtsgerichts St. Ingbert – dort gibt es mehrere – hatte unsere Kanzlei in letzter Zeit einige Erfolge erzielen können. Es kommt natürlich immer auch darauf an, was vorgetragen wird. Beispiel Fahrverbot: Je gravierender die Auswirkungen – vor allem beruflicher Natur – hierdurch auf einen Betroffenen sind, desto eher muss sich die Verwaltungsbehörde oder der Richter überlegen, ob nicht ausnahmsweise das Fahrverbot entfallen kann.

        Bei der Korrektheit der Messung kommt es ebenfalls darauf an, was der Verteidiger vorträgt und beanstandet. Nur theoretischen Fehlerquellen von Messgeräten gehen Gerichte üblicherweise nicht nach. Es macht mehr Sinn, die Messung von Experten technisch begutachten zu lassen. Dann kann im Falle eines Anhaltspunkts für einen Fehler dies belegt werden und das Gericht muss sich damit auseinandersetzen.

        In dem Fall mit dem Bußgeldbescheid über 348 € gehe ich davon aus, dass die Verwaltungsbehörde eine vorsätzliche Begehungsweise unterstellt hat, da andernfalls nur eine Geldbuße von 160 Euro (+ Gebühren) zu verhängen gewesen wäre. Die Annahme von Vorsatz erscheint hier voraussichtlich eher fernliegend, so dass ein Einspruch schon aus diesem Grund in Betracht gezogen werden kann.

        Verteidigerkosten werden in einem solchen Fall üblicherweise von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Sollte eine solche nicht bestehen, kann auch versucht werden, den Bußgeldfall nachträglich versichern zu lassen.

        Bei weiteren Fragen oder Beratungsbedarf würde ich Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung zu setzen, da diese Kommentare öffentlich sind und Ihr Name und Ihre Daten von jedermann gelesen werden können.

        1. Ich bin an dem besagten Tag auch dort geblitzt worden. Allerdings habe ich bisher noch nichts erhalten.
          Ich fahre seid über 10 Jahren diese Strecke und schon seid Jahren ist dort keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr.

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