Schlagwort: Verwertbarkeit

Geschwindigkeitsüberwachung im Saarland: Wie geht es weiter?

Vor gut zwei Monaten hatte unsere Kanzlei das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes erstritten, wonach die Geschwindigkeitsmessgeräte zur späteren Nachprüfbarkeit Rohmessdaten abspeichern müssen, ansonsten seien Messungen unverwertbar. Das Urteil selbst bezog sich auf Geräte vom Typ TraffiStar S 350; einige Tage später wurden jedoch saarlandweit auch PoliScan Speed- und Leivtec XV3-Messgeräte von Kommunen und Polizei […]

TraffiStar S 350: Im Auswerterahmen darf kein zweites Fahrzeug sein

Der hier vorgestellte Fall hatte außer der Feiertagsproblematik noch eine weitere Besonderheit zu bieten: Das Messgerät der TraffiStar S 350 der Firma Jenoptik blendet in die angefertigten Fotos einen sog. Markierung (gelb im Bild) ein. In dieser müssen Teile des gemessenen Fahrzeugs zu sehen sein, wobei nach der Gebrauchsanweisung verschiedene Kriterien für Höhe, Breite und […]