Schlagwort: VGH B 30/21

Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz erneut mit „Blitzerverfahren“ befasst

Im Januar 2020 hatte der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz entschieden, dass die derzeit offenen Fragen zur eingesetzten Technik bei Geschwindigkeitsmessungen und die Akteneinsichtsrechte Betroffener in einer Grundsatzentscheidung geklärt werden müssen – möglicherweise sogar durch den Bundesgerichtshof. Leider erging in diesem Verfahren dennoch keine solche Entscheidung, die etwa bezüglich der Speicherung von Rohmessdaten Klarheit gebracht hätte. Allerdings hat […]