Mit Beschlüssen vom 20. und 21.06.2023 hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgericht drei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen Verurteilungen in verschiedenen Bußgeldverfahren richteten (Aktenzeichen 2 BvR 1167/20 und 2 BvR 1082/21, welche von unserer Kanzlei betreut wurden, sowie 2 BvR 1090/21). In allen Verfahren ging es um die Frage, […]