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Messungen mit Laserpistolen im Saarland nicht mehr verwertbar

Eine Besonderheit bei Geschwindigkeitsmessungen sind die sog. „Laserpistolen“: Diese Geräte werden von einem Beamten auf ein Fahrzeug in bis zu 1000 Meter Entfernung gerichtet und zeigen die gemessene Geschwindigkeit in einem Display an. Da weder die Geschwindigkeit gespeichert noch ein Foto gemacht werden, muss jede Messung händisch in einem Protokoll vermerkt werden. In der Regel […]